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Stiefelclub
Statuten:*
- Die
Mitgliederzahl ist auf 60 Personen begrenzt
- Mitglieder
können bei der Jahreshauptversammlung nach mehrheitlicher Abstimmung
aufgenommen bzw. ausgeschlossen werden
- Frauen
werden mit Ausnahme von Wirtin Ottilie Pointer nicht als Mitglieder in
den Stiefelclub aufgenommen.
- Keine
Auszahlung an Mitglieder, die an einer Veranstaltung nicht teilnehmen
konnten
- Nichtmitglieder
zahlen bei Ausflügen einen bestimmten Betrag (Bus, usw.)
- Mädchen
werden beim Ausflug mitgenommen, sie müssen die Unkosten selber
bestreiten.
- Hochzeitsgeschenke
für Mitglieder werden nicht aus der Clubkasse bezahlt, Zinnkrug wird
von den anwesenden SC-Hochzeitsgästen bezahlt
*)
Originaltexte der handschriftlichen Niederschrift aus dem Gründungsjahr
1978
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Ehren-Regeln:
- Wer
die Zeche am Montagsstammtisch mit einem 50-Euro-Schein (oder höher)
begleicht, gibt freiwillig eine Maß an die verbleibende Runde aus.
- Zu
bestimmten Anlässen wie eigener Geburtstag, eigene Eheschliessung,
Familienzuwachs, Abstoßen des Altfahrzeugs oder der
Lebensabschnittsgefährtin, eigene Scheidung und sonstigen freudigen
Ereignisse sollte vom Betroffenen freiwillig Freimaßen oder Freistiefel
bereitgestellt werden.
- Wer
am Stammtisch durch unflätiges Verhalten auffällt, wie z.B. Furzen,
Rülpsen oder Verwenden von Kraftausdrücken,
muss in die Benimm-Sau pro Fehlverhalten 10 Pfennige einwerfen.
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