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Stiefelclub Statuten:*

  • Die Mitgliederzahl ist auf 60 Personen begrenzt
  • Mitglieder können bei der Jahreshauptversammlung nach mehrheitlicher Abstimmung aufgenommen bzw. ausgeschlossen werden
  • Frauen werden mit Ausnahme von Wirtin Ottilie Pointer nicht als Mitglieder in den Stiefelclub aufgenommen.
  • Keine Auszahlung an Mitglieder, die an einer Veranstaltung nicht teilnehmen konnten
  • Nichtmitglieder zahlen bei Ausflügen einen bestimmten Betrag (Bus, usw.)
  • Mädchen werden beim Ausflug mitgenommen, sie müssen die Unkosten selber bestreiten.
  • Hochzeitsgeschenke für Mitglieder werden nicht aus der Clubkasse bezahlt, Zinnkrug wird von den anwesenden SC-Hochzeitsgästen bezahlt

*) Originaltexte der handschriftlichen Niederschrift aus dem Gründungsjahr 1978

Ehren-Regeln:

  • Wer die Zeche am Montagsstammtisch mit einem 50-Euro-Schein (oder höher) begleicht, gibt freiwillig eine Maß an die verbleibende Runde aus.
  • Zu bestimmten Anlässen wie eigener Geburtstag, eigene Eheschliessung, Familienzuwachs, Abstoßen des Altfahrzeugs oder der Lebensabschnittsgefährtin, eigene Scheidung und sonstigen freudigen Ereignisse sollte vom Betroffenen freiwillig Freimaßen oder Freistiefel bereitgestellt werden.
  • Wer am Stammtisch durch unflätiges Verhalten auffällt, wie z.B. Furzen, Rülpsen oder Verwenden von Kraftausdrücken,
    muss in die Benimm-Sau pro Fehlverhalten 10 Pfennige einwerfen.